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Salzgitter

Behinderter Mann verhungert - Mutter festgenommen

Salzgitter Ein 54-jähriger geistig behinderter Mann aus Salzgitter ist in seiner Wohnung verhungert. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde er bereits am Donnerstag tot aufgefunden.

Von Ingo Kugenbuch

„Der Hausarzt konnte nur noch den Tod feststellen“, sagt Klaus Ziehe, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Die Obduktion am Freitag habe ergeben, dass der Mann verhungert sei, so Ziehe. „Die Zustände in der Wohnung waren katastrophal“, sagt der Oberstaatsanwalt. „Alles drunter und drüber und verschmutzt. Essensreste lagen herum und schimmeliges Brot“, so Ziehe.

Der Mann wurde sein Leben lang von den Eltern in der Wohnung in Ringelheim gepflegt. Offensichtlich war die 72-jährige Mutter mit der Situation völlig überfordert, nachdem ihr Mann vor ein paar Jahren gestorben ist. Als Betreuer des geistig schwerst behinderten Mannes war dessen 46-jähriger Bruder bestellt, der in der Nachbarschaft wohnt.

Mutter und Bruder sind beide am Samstag festgenommen worden. Ein Haftbefehl wurde jedoch nicht erlassen. Die Polizei ermittelt gegen beide wegen Totschlags durch Unterlassen. Bei der Mutter sei ein „dringender Tatverdacht“ gegeben, so Ziehe.

Im Moment gebe es jedoch keine Anzeichen dafür, dass Absicht bei dieser Tragödie im Spiel gewesen sei, sagt Ziehe. „Aber offenbar ist die Betreuung aus dem Ruder gelaufen, so wie sich die Situation darstellt. Wenn man das nicht selber gesehen hat, hält man es nicht für möglich.“ Bei der Polizei Salzgitter sei eine Sonderkommission gegründet worden, die im Umfeld des Toten ermitteln soll.

„Betreuer sind in erster Linie rechtliche Vertreter der Betreuten“, sagt Eckart Müller-Zitzke, Direktor des Amtsgerichts Salzgitter und zugleich Betreuungsrichter. Sie sollten aber auch Sorge dafür treffen, dass eine „tatsächliche Kontrolle“ stattfinde. „Wenn der Mann nicht mehr allein leben konnte, hätte der Betreuer die notwendigen Schritte einleiten müssen“, sagt Müller-Zitzke.

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Veröffentlicht: 20.02.2012 - 13:13 Uhr
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