Toter Behinderter - Mutter wird begutachtet
2012-02-21T14:58:28+0100Salzgitter Nach dem Hungertod eines Behinderten in dessen Wohnung in Salzgitter sind noch Fragen offen. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb beschlossen, die Mutter begutachten zu lassen.
Klaus Ziehe, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, führt dazu weiter aus: „Die zuständige Staatsanwältin will die Mutter umfassend begutachten lassen, um zu klären, warum die Pflege dermaßen schiefgelaufen ist.“ Mit ihr hatte der 54-jährige schwerst Behinderte in einer Wohnung gelebt.
Außerdem habe es bei der Obduktion Hinweise darauf gegeben, dass der Mann vor seinem Tod schon länger nicht mehr gehfähig gewesen sei, so Ziehe. Der Bruder, der als Betreuer eingesetzt war, habe dagegen behauptet, dass der Mann ihm bei seinem letzten Besuch vor drei Wochen entgegengekommen sei, so der Oberstaatsanwalt. „Wir haben Zweifel, ob das stimmt.“
Weder die 72-jährige Mutter noch der Bruder des Toten hätten in der Vernehmung durch den Untersuchungsrichter ein Fehlverhalten für sich gesehen, so Ziehe. Gegen beide ermittelt die Polizei dennoch wegen Todschlags durch Unterlassen. Versäumnisse des Amtsgerichts Salzgitter, das den Bruder als Betreuer eingesetzt hat, kann Ziehe hingegen nicht erkennen. „Es gibt keine Auffälligkeiten in dem Betreuungsverfahren“, sagt er.
Das sieht auch Eckart Müller-Zitzke, Direktor des Amtsgerichts Salzgitter und selbst Betreuungsrichter, so. „Wir können nicht jedem Betreuer permanent über die Schulter sehen“, so Müller-Zitzke.
Bei 2400 Betreuungsfällen, die gleichzeitig in Salzgitter liefen, sei das unmöglich, so Müller-Zitzke. Das Gericht sei in solchen Ausnahmefällen darauf angewiesen, dass es von jemandem aus der Umgebung – etwa einem Nachbarn – des Betreuten informiert wird, wenn etwas schiefläuft.
Im Falle des Verhungerten sei die Betreuung nach dem Tod des Vaters 2003 von diesem auf den Bruder übertragen worden, so Müller-Zitzke. Der habe einmal jährlich einen Bericht geschrieben, der von einem Rechtspfleger geprüft worden sei – ohne dass es darin etwas Auffälliges gegeben habe. 2007 sei der behinderte Mann letztmalig von einem Betreuungsrichter in Augenschein genommen worden, der nächste Besuch war für 2014 geplant.
„Der Bruder hätte von sich aus sagen müssen: ,Wir sind mit der Pflege überfordert, mein Bruder muss in einem Heim untergebracht werden müssen‘“, so Müller-Zitzke.

