Berlin. Die Corona-Auszeit soll Familien einen günstigen Urlaub ermöglichen, um sich nach der Pandemie zu erholen. So beantragen Sie die Reise.

  • In der Corona-Krise werden Familien mit niedrigen Einkommen mit einer Auszeit vom Staat gefordert
  • Auch Hartz-IV-Empfänger können das Geld für einen Urlaub beantragen
  • Wir zeigen, was Sie darüber wissen müssen

Familien wurden von der Corona-Pandemie oft besonders hart getroffen. Kurzarbeit sorgte für finanzielle Probleme bei den einen, Homeoffice und geschlossene Schulen für Stress bei den anderen. Nun hat der Bund ein besonderes Förderprogramm ins Leben gerufen, um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einen günstigen Urlaub zu ermöglichen – die sogenannte Corona-Auszeit.

Diese ermöglicht es Familien, für sieben Tage zu verreisen, ohne viel Geld ausgeben zu müssen. Denn die Kosten für die Unterkunft übernimmt zu 90 Prozent der Staat. Wir erklären, wie die Corona-Auszeit funktioniert.

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Was genau ist die Corona-Auszeit?

Die Corona-Auszeit soll es Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ermöglichen, sich bei einer Reise von den Strapazen der Corona-Pandemie zu erholen. Der Urlaub wird durch Steuergelder finanziert – muss allerdings in einer Familienferienstätte, etwa einer Jugendherberge oder einem Familienferiendorf, stattfinden. Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Webseite eine Karte mit allen teilnehmenden Einrichtungen zusammengestellt.

Das Förderprogramm läuft bis Dezember 2022. In dieser Zeit könne Familien zweimal pro Kalenderjahr bis zu sieben Tage Urlaub machen. Dieser muss allerdings am Stück stattfinden – drei Tage Urlaub im Frühling und vier im Herbst sind nicht möglich.

Wer kann die Corona-Auszeit in Anspruch nehmen?

Zur Teilnahme berechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland und Anspruch auf Kindergeld.

Zudem darf das Einkommen des Haushalts eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie hoch diese ist, hängt von der Anzahl der Kinder ab.

Für ein Paar mit einem dreijährigen Kind liegt sie bei 4340 Euro brutto pro Monat. Teilnahmeberechtigt sind auch Familien von Hartz-IV-Empfängerinnen oder -Empfängern.

Gesonderte Einkommensgrenzen gibt es für Alleinerziehende. Wenn bei einem Kind oder Elternteil eine Behinderung von mindestens 50 Prozent vorliegt, spielt das Einkommen keine Rolle. Dann sind auch Reisen mit volljährigen Kindern möglich.

Wie beantragt man die Corona-Auszeit?

Um die Corona-Auszeit in Anspruch zu nehmen, müssen sich Familien zunächst eine Familienferienstätte aussuchen und Kontakt zu dieser aufnehmen. Sind in der gewünschten Zeit noch Plätze frei, schickt die Unterkunft den Interessenten ein Formular, dass diese ausfüllen müssen. Anhand der Angaben prüft die Ferienstätte, ob die Familie zur Teilnahme berechtigt ist. Ist das der Fall, kann der Urlaub gebucht werden.

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Welche Kosten müssen Familien selbst tragen?

Zehn Prozent des Preises für die Unterkunft müssen die Familien bezahlen. In manchen, aber nicht in allen Unterkünften ist die Verpflegung inklusive. Ist das nicht der Fall, müssen zudem die Kosten von der Familie getragen werden. Auch die Anreise muss selbst finanziert werden. Kosten können außerdem durch Kurtaxen, gesonderte Getränkekosten, gesonderte Kosten für Bettwäsche oder Handtücher oder das Freizeitprogramm entstehen.

Weitere Informationen hat das Bundesfamilienministerium auf seiner Website zusammengefasst.

(nfz)