Wegen der Corona-Pandemie haben viele Arztpraxen strengere Sicherheitsvorkehrungen getroffen - doch bisher gibt es keine Einschränkungen, welche Patienten behandelt werden dürfen oder nicht. Einige Praxen wollen nun jedoch die 3G-Regel einführen oder haben das bereits getan. Das heißt, dass nur noch genesene, geimpfte oder getestete Personen behandelt werden.
Der Grund dafür ist oft, dass Ärzte und Ärztinnen ihre Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen bisher keine Corona-Impfung erhalten konnten, schützen wollen. Doch dürfen Mediziner die Behandlung von Personen ablehnen, wenn diese weder genesen, noch geimpft oder getestet sind?
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Arztbesuch nur mit 3G? Was rechtens ist und was nicht
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat dazu eine klare Meinung. "Ärzte können eine Behandlung nicht von der Einhaltung der 3G-Regel abhängig machen", hieß es gegenüber "tagesschau.de". Eine Arzthelferin einer Münchener Praxis betonte im Gespräch mit "tagesschau.de" das Hausrecht: "Unsere Chefs wollen in ihren Räumen eine 3G-Regel." Eine Chance auf Behandlung ohne 3G bestehe dort "aktuell nicht". Lesen Sie auch: Mehr Corona-Impfungen als gedacht – RKI korrigiert Zahlen
Doch es gibt - trotz rechtlicher und ethischer Bedenken - noch ein juristisch einwandfreies Hintertürchen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben Praxen das Recht, Ungeimpfte und Ungetestete nur zu bestimmten Sprechzeiten zu behandeln. Die Verweigerung der Behandlung ist allerdings nicht rechtens.
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In diesen Fallen dürfen Ärzte die Behandlung verweigern
Auch, wenn Medizinerinnen in Deutschland nicht den hippokratischen Eid ablegen müssen, können sie bei Nichtbehandlung eines Patienten im äußersten Fall wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Für Kassenärzte und -ärztinnen gibt es eine Behandlungspflicht, von der sie nur in Ausnahmefällen abweichen dürfen. Diese Ausnahmefälle können sein, wenn der Patient oder die Patientin:
- den Arzt beleidigt
- keine elektronische Gesundheitskarte hat
- die Praxis überlastet ist
- dem Arzt das Fachwissen fehlt
- sich nicht an ärztliche Anweisungen hält
Privatpraxen dürfen Personen ablehnen, ohne dies zu begründen - außer im Falle einer akuten Notsituation. (lhel)
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