Arbeitnehmer können sich aufgrund der anhaltenden Corona-Krise auch nach dem 4. Mai weiter telefonisch krankschreiben lassen. Die Regelung, wonach sich Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt befristet krankschreiben lassen können, soll bis zum 18. Mai verlängert werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Mittwoch mitgeteilt.
Begründet wurde die Verlängerung mit der „fortbestehenden Krisenlage“. Durch die Verlängerung der Regelung kann Arbeitnehmern weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese für maximal eine Woche bescheinigt werden. Bei fortdauernder Erkrankung kann die Krankschreibung einmal verlängert werden.
Telefonische Krankschreibung in der Corona-Krise ist umstritten
Seit Beginn der Ausnahmeregelung am 20. März, war die Regelung bereits zweimal verlängert worden. Bei einer Sitzung am 17. April hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen die Krankschreibung nach telefonischer Rücksprache mit einem Arzt zunächst nicht mehr verlängert. Gegen die Stimmen von Medizinern und Krankenhäusern.
G-BA Vorsitzender Josef Hecken erklärte die Entscheidung seiner Vereinigung damit, dass sich die Dynamik der Ausbreitung zwischenzeitlich durch strikte Abstands- und Hygieneregeln deutlich verlangsamt habe, weshalb die Ausnahmeregelung zum vorgesehenen Termin auslaufen könne. Seiner Meinung nach entspricht das auch der Logik der Lockerungsschritte, die Bund und Länder beschlossen haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte diese Entscheidung daraufhin kritisiert. Sie sei weder für die Praxen noch für die betroffenen Patienten gut.
(elik/dpa/afp)
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