Verfassungsgericht: Entschädigung für AKW-Betreiber unzumutbar
Verfassungsgericht: Entschädigung für AKW-Betreiber unzumutbar
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Do, 12.11.2020, 19.20 Uhr
Die Entschädigung der Betreiber von Atomkraftwerken zum Ausstieg 2023 muss neu verhandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen. Geklagt hatte der schwedische Energiekonzern Vattenfall.